Sammelklage der AdvoFin Prozessfinanzierung AG: Nervosität beim Vertrieb und dem Verantwortlichen – Prospekthaftung der HMW Emissionshaus AG denkbar – rechtliche Aspekte von Christian Röhlke, Rechtsanwalt aus Berlin
Prospekthaftung in Sachen MIG Fonds – 16 MIG Fonds
Die MIG Fonds (Made in Germany), aktuell ist der MIG Fonds Nummer 16 im Vertrieb, sind eine Konzeption der HMW Emissionshaus AG (52 Münchener Straße, 82049 Pullach im Isartal). Die HMW Emmisionshaus AG konzipiert Vermögensanlagen im Bereich außerbörslichen Beteiligungskapitals: „Die HMW Emissionshaus AG ist die Produktschmiede der MIG Fonds und der HMW Vermögensverwaltung – Moderne Vermögensanlagen für anspruchsvolle private und institutionelle Investoren.“, heißt es auf der Homepage hmw.ag/hmw-emissionshaus-ag. Wer die Unterlagen liest könnte meinen, dass paradiesische Zustände herrschen. Endlich können Anleger sich auch an Venture-Capital-Firmen beteiligen, organisiert von Profis, vertrieben von Profis. Anleger haben in die bisherigen MIG Fonds Millionen von Euros gesteckt, in der Erwartung einen ordentlichen Gewinn einzufahren.
Paradies mit „kleinen“ Fehlern – Bilanzen lesen angesagt
Aufgeschreckt durch eine Sammelklage der AdvoFin Prozessfinanzierung AG (Lothringerstraße 14, 1030 Wien, Österreich) und einer gescheiterten Liquidation des GAF Fonds im Dezember 2019 ist das weitere Schicksal des Vertriebs dieses MIG Fonds zu hinterfragen. Probleme könnten die hohe Fixkostenbelastung und fragwürdige Prospektaussagen machen. Auf die hohen Fixkosten weist der Prospekt explizit hin. „Die Gesellschaft ist zudem unabhängig von der Höhe des eingeworbenen und eingezahlten Kapitals mit fixen Kosten belastet, so dass die Einlagen der Anleger bei Eintritt der geschilderten Risiken prozentual höher mit Kosten belastet sind als ursprünglich kalkuliert.“, fragen sich die Experten.
Kernaussage des Prospektes
„Interessierte Anleger erwerben eine Kommanditbeteiligung an der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG. Die Kapitalanlage kann bis längstens 31.12.2021 erworben werden, es sei denn, das Platzierungsvolumen in Höhe von bis zu EUR 100,0 Mio. oder, bei Inanspruchnahme von Platzierungsreserven, in Höhe von bis zu EUR 160,0 Mio. ist bereits vor diesem Zeitpunkt ausgeschöpft.“, heißt es. Die Gesellschaft HMW Emissionshaus AG soll bis zum 31.12.2032 wirtschaften. Soweit erkennbar gibt es einen Nachtragsprospekt vom Dezember 2019. Wie bisher alle Gesellschaften der MIG Fonds 1-16 haben diese eine lange Laufzeit, in denen das komplexe Management Gebühren aller Art kassiert. Der Blick in die Bilanzen der übrigen MIG Fonds, die im Unternehmensregister.de veröffentlicht sind, verdeutlicht aber, dass die Anleger in allen bisherigen Fonds bisher eine Unterdeckung haben. Wer sich also die Mühe macht, nachzulesen findet regelmäßig folgendes: die Anleger haben viel mehr eingezahlt, als die Fonds heute Wert sind. Es handelt sich daher um Verlustgeschäft für die bisherigen Fonds.
Wozu Prospekte?
„Prospekte sind die Grundlage der Anlageentscheidung für die Anleger. Die Rechtsprechung und Rechtsordnung verlangt Prospekte für Kapitalanlageentscheidungen, weil der Anleger ansonsten überhaupt keine Informationen erlangen kann über seine Anlageentscheidung. Prospekte müssen umfassend und richtig sein, ansonsten haften die Hinterleute und Prospektherausgeber. Auch ein Vertrieb kommt in die Haftung bei einem falschen Prospekt. Der Vertrieb muss den Anleger in jedem Falle anlagegerecht, bei einem Beratungsvertrag auch anlegergerecht beraten. Wenn der Prospekt inhaltliche Fehler hat, ist eine ordnungsgemäße anlagegerechte Beratung nicht möglich“, erläutert Rechtsanwalt Chrisitan-H. Röhlke. Die Frage, welche fehlerhaften Aussagen oder Unterlassungen einen Prospekt fehlerhaft machen, hat der Gesetzgeber den Gerichten überlassen. Deshalb sind Gerichtsentscheidungen für die Beurteilung, ob eine Prospektaussage korrekt ist oder nicht, extrem wichtig.
Fonds laut Bilanzen tief im Minus
Der Prospektherausgeber ist die HMW Emissionshaus AG. Es könnte der Hinweis fehlen, dass die Prospekte falsch sind aufgrund des fehlenden Hinweises, dass die Vorgängerfonds nicht erfolgreich waren, weil der Bundesgerichtshof in einer Leitentscheidung anordnet – Bundesgerichtshofs, II ZR 213/08: “Ein für die Anlageentscheidung wesentlicher Umstand kann der Erfolg oder Misserfolg vergleichbarer Vorgängerfonds sein.”
Das Konzept der MIG Fonds ist nicht wesentlich verändert. Auf der Ebene der Fonds wird in Wagniskapital (Venture-Capital) investiert. Bisher war das System nicht erfolgreich, ganz im Gegenteil. Ein Hinweis hierauf fehlt aber offensichtlich im Prospekt.
Ähnliches gilt für den angestrebten Musterprozess, der immerhin von einem kapitalstarken und erfahrenen österreichischen Prozessfinanzierer angestrebt wird. Die AdvoFin Prozessfinanzierung AG fordert auf einer Internetplattform betroffene Anleger auf, sich an der Klage zu beteiligen.
Fakten, Fakten, Fakten – Schutz und Hilfe für Anleger?
Falsche oder fehlende Prospektaussagen werden regelmäßig durch Gerichte festgestellt. Die Rechtsprechung entwickelt sind weiter. Warum in dem Prospekt zum aktuellen MIG Fonds 16 und dem Nachtragsprospekt vom Dezember 2019 diese Hinweise fehlen, bleibt unklar. Vielleicht könnte ein Grund sein, dass das nicht zum gewünschten „Paradies“ passen mag?
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