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Reputationsrecht - Oberlandesgericht Schleswig - Daten von Internetstalkern muss Instagram nennen

Nackte Tatsachen, Internetstalker und Horror aller Art kann jeder im Internet erleben. So war der Fall, der vor dem Oberlandesgericht Schleswig diskutiert wurde, deftig. Eine Schülern klagte gegen Instagram, weil ihr die Daten eines Haters herausgegeben werden sollte. Ein unbekannter Täter hatte ein Fake-Profil  „X_wurde_gehackt“ veröffentlicht.Artikel lesen

Der Digital Services Act soll eine Reihe von grundlegenden Neuerungen enthalten: einheitliche Regelungen in Europa, Haftung, Kontrolle der Diensteanbieter. Dies betrifft insbesondere Content-Delivery-Netzwerke, Social-Media Dienste, Suchmaschinen, Sharing-Dienste, Online-Werbedienste, Domain-Name-System-Dienste und Distributed-Ledger-Dienste.Artikel lesen